Liebe Familie, wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Reservierung. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Anzahl der Personen:
Es ist nicht erlaubt, ohne unser Einverständnis eines unserer Häuser mit mehr Personen zu belegen, als auf dem Reservierungsvertrag angegeben wurde.
Wenn die Anzahl der Personen ohne unsere schriftliche Erlaubnis überschritten werden sollte, kann dies zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, wenn Sie während Ihres Aufenthalts in einem unserer Häuser Besuch von Personen erhalten, die nicht im Reservierungsvertrag vereinbart waren.
An- und Abreise:
Das reservierte Haus steht Ihnen am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und am Tag Ihrer Abreise bis maximal 10.00 Uhr zur Verfügung.
Bitte bringen Sie am Anreisetag Ihren Mietvertrag, sowie die Überweisungsbelege mit. Am Ankunftstag treffen wir uns üblicherweise am gemieteten Haus um den "Check-In" zu machen. Der eventuell offene Restbetrag wird in bar bezahlt und eine Kaution in Höhe von 300,00 Euro in bar, wird bei uns hinterlegt.
Damit Sie uns finden, senden wir Ihnen rechtzeitig eine Anfahrtsskizze zu. Wir können Sie auch direkt an dem von Ihnen gemieteten Haus empfangen, Ihnen das Haus erläutern und die Schlüssel übergeben.
Achtung:
Wenn Sie an Ihrem Anreisetag sehen, dass Sie nicht bis 19.00 Uhr in unserem Büro eintreffen werden, bitten wir Sie, uns unbedingt anzurufen. Telefon-Nr.: 0034 - 609 285 150!
Wichtig:
Bitte bringen Sie uns bei Ihrer Anreise eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses von allen Personen, die mit Ihnen reisen werden, mit! Die Daten müssen an die "Generalitat de Catalunya - Mossos d'esquadra" gemeldet werden !
Seit 2011 müssen alle Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind, diese Unterlagen von ihren Kunden verlangen (Meldung an Polizei), so wie dies schon immer auf Campingplätzen oder in den Hotels verlangt wurde.
Verlassen Sie das Haus bitte so, wie Sie es gerne vorfinden möchten, wenn Sie Ihr eigenes Ferienhaus vermieten würden! Herzlichen Dank.
Grundlagen des Reservierungsvertrages sind ausschließlich die hier gemachten Angaben, Beschreibungen und Bedingungen. Der Reservierungsvertrag wird direkt zwischen dem Mieter und dem Besitzer geschlossen. Die Firma hg MANAGEMENT S.L. handelt nur im Auftrag des Besitzers der Häuser.
Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Ferienhaus pfleglich zu behandeln.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichet sich der Mieter alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Verwalter des Ferienhauses zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück treten oder den Vertrag kündigen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, dann kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemesse Entschädigung verlangen.
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der gezahlten Miete. Für Leistungsstörungen von Dritten, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Mieter oder Mitreisenden durch die unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienhauses, des Grundstücks oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Gerichtsstand ist Figueres, Spanien.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen wunderschönen Aufenthalt.
Ihre Familie Gänser